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   BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78   

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BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78 (https://dejure.org/1979,13603)
BSG, Entscheidung vom 07.08.1979 - 7 RAr 28/78 (https://dejure.org/1979,13603)
BSG, Entscheidung vom 07. August 1979 - 7 RAr 28/78 (https://dejure.org/1979,13603)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.11.1978 - 7 RAr 56/78

    Heizanlage - Förderung des Erwerbs - Herstellung von Beton - Zweck - Schutz der

    Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78
    1979 - 7 RAr 56/78 - dargelegt hat, genügt es für die Erfüllung des Tatbestandes des 5 118 Abs. 2 AFG nicht schon, daß der Arbeitslose als ordentlicher Studierender an einer Hochschule eingeschrieben ist.

    Sie hätte nämlich zur Folge, daß ein allein nach seinem Status als ordentlicher Studierender gekennzeichneter erheblicher Personenkreis vom Zugang zur Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen wird, selbst wenn der Einzelne sämtliche sonst vom Gesetz geforderten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (BSGE 46, 89 = SozR 4100 5 118 Nr. 5; Urteile vom 10. Oktober 1978 - ? RAr 6/78 - und 22. März 1979 - 7 RAr 56/78 -).

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75

    Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle

    Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78
    Der Senat hat deshalb, seiner Pflicht zur verfassungskonformen Auslegung des Gesetzes folgend (s hierzu auch Entscheidung. des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 19. Juni 1979 - 2 BvL 14/75 -), die Regelung des 5 118 Abs. 2 AFG inhaltlich dahin verstanden, daß sie die gesetzliche Vermutung dafür aufstellt, daß ein ordentlich Studierender durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 5 105 AFG nicht zur Verfügung steht, der einzelne Antragsteller jedoch berechtigt ist, diese Vermutung zu widerlegen, indem er die Tatsache seiner gleichwohl vorhandenen Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung darlegt und beweist.
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78
    Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78
    - 7 RAr 6/78 - und 23. März.
  • BSG, 21.03.1978 - 7 RAr 98/76
    Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78
    Falls der Senat allerdings bei seiner im Urteil vom 21. März 1978 (7 RAr 98/76) vertretenen Auffassung bleibe, müsse das Urteil des LSG aufgehoben und die Sache zurückverwiesen werden.
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86

    Student - Arbeitsvermittlung

    6/78 -, vom 22. März 1579 ' 7 RA? und 36/78 -, vom 7. August 1979 7 RAr 28/78 - und vom 20. Oktober 1983 - 7 RAr.
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 22/86
    7. August 1979 - 7 RAr 28/78 - und vom 20. Oktober 1983 7 RAr 9/82 -).
  • BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 34/82
    ständiger Rechtsprechung den @ 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach S 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE M6, 89 : SozR 4100 5 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86
    -, vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78 - und vom.
  • BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 9/82
    Der Senat hat den 5 118 Abs. 2 AFG aF in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß diese Vorschrift die gesetzliche Vermutung dafür aufstellt, daß ein ordentlich Studierender durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 5 103 AFG nicht zur Verfügung steht mit der für diesen Fall angeordneten Folge des Rubens des Anspruchs, für den einzelnen Antragsteller jedoch die Möglichkeit besteht, die Vermutung zu widerlegen, indem er nachweist, daß die für ihn bestehende Bindung durch den Hochschulbesuch nach Art und Umfang lediglich in einem Maße gegeben ist, die seine Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung nicht ausschließt (BSGE ü6, 89, 98 : SozR ü100 S 118 Nr. 5 : DBl BA Rspr 5 118 AFG Nr. 237Ha; vgl ferner Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 - DB 1 BA aaO; Urteile vom 22. März 1979 - 7 RAr 35/78 und 36/78 - Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78 -).
  • BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82
    ständiger Rechtsprechung den 5 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach S 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE 46, 89 : SozR "100 $ 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83
    Der Senat hat in ständiger Recht3prechung den S 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 5 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE H6, 89 : SozR "100 5 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 59/82
    SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 63/82
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung den 5 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 5 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE ü6, 89 : SozR 4100 5 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - ? RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 61/82
    ständiger Rechtsprechung den 5 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 3 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE H6, 89 : SozR H100 5 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 28/82
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 24/87
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